Gute Nachrichten für die Rentner:innen unter Euch! Ihr erhaltet bald 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten besser stemmen zu können. Ganz automatisch, ohne Antrag!
Das hat die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht - und nächste Woche kümmern wir uns darum im Bundestag.
Und hier findet Ihr schonmal alles, was Ihr dazu wissen müsst:
𝐖𝐢𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐰𝐚𝐧𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐄𝐧𝐞𝐫𝐠𝐢𝐞𝐩𝐫𝐞𝐢𝐬𝐩𝐚𝐮𝐬𝐜𝐡𝐚𝐥𝐞?
Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.
𝐖𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐭 𝐀𝐧𝐬𝐩𝐫𝐮𝐜𝐡?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
𝐌𝐮𝐬𝐬 𝐝𝐢𝐞 𝐄𝐧𝐞𝐫𝐠𝐢𝐞𝐩𝐫𝐞𝐢𝐬𝐩𝐚𝐮𝐬𝐜𝐡𝐚𝐥𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧? 𝐔𝐧𝐝 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐬𝐢𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐦𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐒𝐨𝐳𝐢𝐚𝐥𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐚𝐧𝐠𝐞𝐫𝐞𝐜𝐡𝐧𝐞𝐭?
Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Die hierfür erforderliche gesetzliche Regelung wird noch geschaffen werden. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
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