Wer den ganzen Tag arbeitet, verdient einen Lohn oberhalb der Armutsgrenze. Deshalb haben wir den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht - eine Lohnerhöhung für 6 Millionen Beschäftigte.
Ein Drittel der berufstätigen Frauen und der Beschäftigten in Ostdeutschland haben davon profitiert.
Nach der einmaligen Anhebung per Gesetz entscheidet über weitere Anpassungen nun wieder die Mindestlohnkommission, die eine Erhöhung auf 12,82 Euro in zwei Schritten zum 1. Januar 2025 beschlossen hat.
Der Mindestlohn kann immer nur eine unterste Grenze sein. Unser Ziel bleibt, die Tarifbindung in Deutschland insgesamt zu stärken.
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